Finanzielle Förderungen für neue Fenster
1. Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Seit 01.01.2006 sind Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar - seit 01.01.2009 sogar in erhöhtem Umfang. Konnten bisher 20% von max. 3.000 € (= 600 €) jährlich von der Einkommenssteuer-Schuld direkt abgezogen werden, so sind es jetzt 20% von max. 6.000 € (= 1.200 €). Leider ist diese Regelung in der Bevölkerung nur wenig bekannt - jedoch sind beim Einbau neuer Fenster hierdurch beachtliche Kosteneinsparungen möglich.
2. Zuschüsse, Kredite und Darlehen beim Austausch der Fenster
Ab dem 01.09.2010 gelten folgende Programmänderungen:
- Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellen wir zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden. - Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)
Darüber hinaus stellen wir zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.
Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
