Finanzielle Förderungen für neue Fenster
1. Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Seit 01.01.2006 sind Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar – seit 01.01.2009 sogar in erhöhtem Umfang. Konnten bisher 20% von max. 3.000 € (= 600 €) jährlich von der Einkommenssteuer-Schuld direkt abgezogen werden, so sind es jetzt 20% von max. 6.000 € (= 1.200 €). Leider ist diese Regelung in der Bevölkerung nur wenig bekannt – jedoch sind beim Einbau neuer Fenster hierdurch beachtliche Kosteneinsparungen möglich.
2. Investitionszuschuss beim Austausch der Fenster
Neues KFW 430 Zuschuss Programm:
Link zu Sanierungsprogrammen
Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen:
- 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.